VivaGeneration e.V.

Satzung des Vereins „VivaGeneration e.V.“ vom 19.10.2015

 
1. Name und Sitz
Die Änderung soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
Der Verein heißt ab 19.10.2015: VivaGeneration e.V.
Der Verein hat seinen Sitz in München
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr

2. Vereinszweck
Der Verein VivaGeneration e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er dient zur Förderung der Flüchtlingshilfe, Jugendhilfe und des freien Wohlfahrtswesens.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Suche und Verwirklichung von geeigneten Gemeinschaftswohnformen mit der Möglichkeit der minimalen Selbstversorgung und der Begleitung der Bewohner.
Der Verein will sich für menschenwürdige und individuelle Unterbringung von Flüchtlingen
in Flüchtlingslagern außerhalb Deutschlands einsetzen und dafür Modelle entwickeln. Sanitäre, energetische und individuelle Voraussetzungen sollen den Flüchtlingen eine längere Bleibe ermöglichen. Mit der Transitionmethode soll ein Beitrag zur Selbstversorgung möglich werden. Eine Begleitung der Menschen dabei ist vorgesehen.
Auch in Deutschland können diese Erkenntnisse angewandt werden.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

3. Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft wird erworben durch schriftlichen oder mündlichen Antrag.
Es gibt keine Mitgliedsbeiträge. Die Vereinsmitglieder arbeiten unentgeltlich an der Verbreitung der Idee einer Flüchtlings-/Generationenstadt.
Der Austritt eines Mitglieds ist jederzeit möglich.
Es bedarf einer schriftlichen Kündigung gegenüber einem der Vorstandsmitglieder.

4. Mitgliederversammlung
Die Mitglieder treffen sich einmal im Jahr. Dazu lädt der Vorstand drei Wochen vorher per E-mail oder schriftlich ein. Bei außerordentlichen Mitgliederversammlungen kann kurzfristig über e-mail auch eine Satzungsänderung per e-mail durch den Vorstand erfolgen.
Beschlüsse werden sonst mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst.
Satzungsänderungen oder Vereinsauflösung bedürfen der einstimmige Beschlussfassung.
Beschlüsse werden protokolliert und vom/von der Vorsitzenden unterzeichnet.

5. Vorstand
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus erstem und zweitem Vorsitzendem. Der erste Vorsitzende ist gleichzeitig Schatzmeister.
Der Vorstand wird für die Dauer von 3 Jahren gewählt und bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt. Stehen der Eintragung im Vereinsregister oder der Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt bestimmte Satzungsinhalte entgegen, ist der Vorstand berechtigt, entsprechende Änderungen durchzuführen. Die Vorstandsmitglieder vertreten einzeln. Sie können einen Dritten bevollmächtigen.

6. Finanzordnung
Der Verein finanziert sich durch Spenden und Zuschüsse der öffentlichen Hand.
Die Finanzen des Vereins werden so geführt, dass sie jederzeit von jedem einzusehen sind. Verantwortlich ist der/die Vorsitzende. Eine Prüfung der Finanzen ist jederzeit möglich. Es wird nur so viel ausgegeben, wie Gelder vorhanden sind. Es werden keine Kredite aufgenommen, außer durch einstimmigen Vorstandsbeschluss.
Von vorneherein freiwillig und unentgeltlich erbrachte Zeitleistungen sind keine Spende und hierfür dürfen keine Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins
Es darf keine Person durch Ausgaben die dem Zweck der Körpeschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

7. Auflösung des Vereins
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Verein Solwodi e.V. (Solidarität mit Frauen in Not), der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

8. Gültigkeit der Satzung
Die Satzung tritt mit der Eintragung ins Vereinsregister in Kraft.

München, den 19.10. 2015
 
 
Ursprüngliche Satzung errichtet am 05.01.2008
geändert in der Mitgliederversammlung am 19.10.2015

 

 

StNr.: 9143/224/31091

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